Zum Inhalt springen

Leasingvertrag als Kostenfalle: 94-jähriger zahlt 700 Euro für Citroën C4

Blaues Citroën Elektroauto im Showroom auf Drehplattform mit großen Fenstern im Hintergrund.

In Südfrankreich versucht eine Familie, einen Leasingvertrag zu beenden, der sich für ihren 94-jährigen Großvater als finanzielle Falle entpuppt hat. Aus gesundheitlichen Gründen darf der Senior nicht mehr selbst fahren, er lebt inzwischen im Pflegeheim – dennoch zieht die Bank Monat für Monat rund 700 Euro für einen Citroën C4 ein, der seit Langem ungenutzt auf einem Parkplatz steht. Der Fall stellt damit eine grundsätzliche Frage: Wie wirksam sind sehr alte Menschen vor finanzieller Überlastung durch komplizierte Vertragskonstruktionen geschützt?

Der Schock im Papierstapel: Leasing statt Kauf

Aufgedeckt wurde die Situation erst, als die Angehörigen den Umzug des 94-Jährigen ins Pflegeheim organisierten. Der Enkel nahm sich Ordner, Rechnungen und Versicherungsunterlagen vor – und fand dabei einen prall gefüllten Aktenordner mit Unterlagen rund ums Auto. In der Familie war man davon ausgegangen, der Wagen sei vor einigen Jahren vollständig bar bezahlt worden. Stattdessen lagen dort Dokumente zu einem umfangreichen Leasing.

Der Vertrag wurde unterschrieben, als der Mann 92 Jahre alt war. Gegenstand war ein nahezu neuer Citroën C4 mit Automatik, 130-PS-Motor und einem Listenpreis von über 34.000 Euro. Vereinbart wurde eine Laufzeit über mehrere Jahre, mit monatlichen Raten von knapp 700 Euro – verbindlich bis 2027.

Ein 92-Jähriger unterschreibt ein Leasing über viele Jahre – im Pflegeheim, zwei Jahre später, wird klar, welche Last sich dahinter verbirgt.

Neben den monatlichen Zahlungen hatte der Senior zudem mehrere Versicherungen abgeschlossen – Zusatzpolicen, die laut Darstellung der Familie vor allem Sicherheit versprechen sollten. Aus Sicht der Angehörigen sind viele dieser Bausteine im Alltag jedoch kaum sinnvoll nutzbar und dafür sehr teuer. Ein Teil dieser Versicherungen konnte im Nachhinein beendet werden, am eigentlichen Problem – den fortlaufenden Leasingraten – änderte das allerdings nichts.

Gesundheit eingebrochen, Führerschein weg – Vertrag bleibt hart

Seit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich die Lebenssituation des Mannes grundlegend gewandelt. Er ist mittlerweile 94, sitzt im Rollstuhl, wohnt in einem Pflegeheim und kann das Fahrzeug gar nicht mehr selbst nutzen. Ärztliche Einschätzungen bescheinigen ihm eine deutlich eingeschränkte Fahrtauglichkeit; auch die Behörden haben reagiert – der Führerschein spielt faktisch keine Rolle mehr.

Die Familie setzte zunächst Hoffnung in die abgeschlossenen Versicherungen. Sie war der Ansicht, dass zumindest eine Regelung greifen müsste, falls der Leasingnehmer dauerhaft nicht mehr fahren kann oder versterben sollte. Beim genauen Lesen der Vertragsbedingungen zeigte sich jedoch: Weder gibt es eine wirksame Invaliditätsabsicherung, noch eine echte Absicherung für den Todesfall in Verbindung mit dem Leasing.

Der Enkel fasst die Konsequenz so zusammen: Selbst im Fall des Todes des Großvaters müsste der Vertrag grundsätzlich bis zum Ablauf weiter erfüllt werden – es sei denn, es wird eine hohe Abschluss- oder Ablösezahlung geleistet. Genau diese Perspektive empfinden die Angehörigen als unzumutbar.

Vergebliche Gespräche mit dem Autohaus

Mehrfach versuchte der Enkel, mit der Citroën-Niederlassung, die das Leasing vermittelt hatte, eine Lösung zu finden. Er legte ärztliche Atteste zur fehlenden Fahrtauglichkeit vor, erklärte die Unterbringung im Pflegeheim und appellierte an die Verantwortung der Verkäufer.

Nach seiner Schilderung führten diese Anläufe jedoch kaum weiter. Das Personal habe auf den unterschriebenen Vertrag verwiesen und darauf, dass man den Kunden nicht allein wegen seines hohen Alters hätte zurückweisen dürfen. Man könne nicht einfach sagen: „Sie sind 92, Sie bekommen keinen Leasingvertrag“, andernfalls drohe der Vorwurf der Diskriminierung.

Die Kernbotschaft der Niederlassung: Der Vertrag gilt – entweder zahlen bis 2027 oder den Wagen für einen hohen Restbetrag übernehmen.

Die beiden genannten Wege erscheinen der Familie gleichermaßen problematisch: Entweder weiterhin monatlich 700 Euro zahlen, obwohl das Auto ungenutzt bleibt. Oder den Pkw für über 20.000 Euro ablösen – Mittel, die aus Sicht der Angehörigen für Pflegekosten und den täglichen Bedarf deutlich dringender gebraucht würden.

Grauzone zwischen Vertragsfreiheit und Schutz vor Ausnutzung

Der Vorgang verdeutlicht ein Spannungsfeld, das in vielen Ländern existiert: Einerseits gilt die Vertragsfreiheit – auch sehr alte Menschen dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einen Kredit, ein Leasing oder eine Versicherung abschließen. Andererseits besteht das Risiko, dass Personen mit beginnender Demenz, nachlassendem Urteilsvermögen oder schlicht fehlender Erfahrung von der Komplexität solcher Produkte überfordert werden.

In solchen Fällen sprechen Juristen häufig von der Gefahr eines „Ausnutzens einer Schwächesituation“. Ob dieser Vorwurf im konkreten Fall greift, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden. In der Praxis sind die Hürden oft hoch: Es müsste nachgewiesen werden, dass der Betroffene beim Vertragsabschluss Tragweite und Risiken nicht erfassen konnte – und dass die Gegenseite dies wusste oder zumindest hätte erkennen müssen.

Typische Probleme bei Verträgen im hohen Alter

  • Unübersichtliche Vertragsklauseln, die selbst für jüngere Menschen schwer vollständig zu durchdringen sind
  • Teure Zusatzversicherungen, die im Ernstfall nur wenig abdecken
  • Sehr lange Laufzeiten, teils weit über die statistische Lebenserwartung hinaus
  • Hohe Restwerte oder Schlussraten, die Angehörige überraschend belasten können
  • Zu geringe Einbindung von Familie oder Vertrauenspersonen

Was Angehörige aus diesem Fall lernen können

Auch wenn sich der konkrete Fall in Frankreich ereignet hat, ist das Thema ebenso für Deutschland, Österreich und die Schweiz relevant. Leasing, Ratenkauf und Abo-Modelle gehören längst zum Alltag; zudem werben Autohäuser, Elektronikmärkte und Banken häufig mit scheinbar günstigen Monatsraten.

Wer ältere Angehörige hat, kann vorbeugend einiges unternehmen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Hilfreich sind etwa klare Absprachen in der Familie: Ab einem bestimmten Alter oder bei nachlassender Gesundheit sollten größere Vertragsabschlüsse, langfristige Abonnements oder Kredite idealerweise nicht mehr ohne einen zweiten Blick erfolgen.

Hilfreiche Ansatzpunkte:

  • Kontoauszüge und Abbuchungen regelmäßig prüfen, sofern der Betroffene damit einverstanden ist.
  • Versicherungs- und Leasingunterlagen gezielt durchsehen, insbesondere bei Neuabschlüssen.
  • Mit dem Hausarzt offen über Fahrtauglichkeit und Risiken im Straßenverkehr sprechen.
  • Falls nötig, Vorsorgevollmacht oder Betreuung frühzeitig regeln, bevor die Situation eskaliert.

Rechtliche Schritte – letzte Option mit unklarem Ausgang

In diesem Fall erwägt die Familie inzwischen ernsthaft, gerichtliche Schritte einzuleiten. Sie hält dem Händler vor, verantwortungslos gehandelt und eine Form der Ausnutzung begünstigt zu haben: Ein 92-Jähriger mit bekannten gesundheitlichen Einschränkungen habe eine leistungsstarke Limousine über einen langfristigen Leasingvertrag erhalten – ohne spürbare Sicherungsmechanismen.

Ein Gerichtsverfahren könnte klären, ob der Vertrag etwa wegen fehlender Geschäftsfähigkeit, Täuschung oder anderer Gründe anfechtbar ist. Solche Prozesse dauern allerdings häufig lange, sind teuer und belastend – und ihr Ausgang ist keineswegs sicher. Dennoch sehen viele Angehörige darin die einzige Möglichkeit, sich aus Verpflichtungen zu lösen, die sie als existenzbedrohend empfinden.

Parallel steht die politische Frage im Raum, ob Gesetzgeber und Verbraucherschutz nachschärfen sollten. Denkbar wären strengere Regeln für Finanzprodukte ab einem bestimmten Alter – zum Beispiel kürzere Laufzeiten, erweiterte Beratungspflichten oder eine verpflichtende Prüfung, ob eine Person den Vertrag ohne Unterstützung nachvollziehen kann.

Leasing im Alter: sinnvolle Alternative oder tickende Zeitbombe?

Für jüngere Fahrer kann Leasing attraktiv sein: aktuelle Technik, kalkulierbare Raten und kein Aufwand beim Wiederverkauf. Im sehr hohen Alter verschieben sich jedoch die Prioritäten. Der Gesundheitszustand kann sich innerhalb kurzer Zeit verändern, Autofahren wird riskanter, und finanzielle Rücklagen werden eher für Pflege benötigt.

Wer mit 80, 85 oder 90 Jahren noch ein Auto benötigt, sollte daher mehrere Punkte besonders sorgfältig prüfen:

  • Laufzeit: so kurz wie möglich wählen, um handlungsfähig zu bleiben.
  • Ratenhöhe: nur in einer Höhe vereinbaren, die auch bei steigenden Pflegekosten tragbar bleibt.
  • Versicherungen: genau prüfen, welche Zusatzpolicen tatsächlich sinnvoll sind.
  • Ausstiegsoptionen: Regelungen für Krankheit, Führerscheinentzug oder Todesfall konsequent kontrollieren.
  • Einbindung der Familie: eine Vertrauensperson zum Beratungsgespräch mitnehmen.

Im Fall des 94-Jährigen laufen nun zwei Entwicklungen parallel: Der Leasingvertrag verursacht weiter Monat für Monat Kosten. Gleichzeitig sucht die Familie nach einem fairen Ausweg – sei es durch neue Gespräche mit der Niederlassung oder letztlich vor Gericht. Für viele Leser wird deutlich: Die Realität eines Pflegeheims und die strikte Logik eines Finanzvertrags treffen hier ungebremst aufeinander.


Kommentare

Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

Kommentar hinterlassen