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König Willem-Alexander verabschiedet sich vom Boeing 737 nach letztem Flug mit KLM und PH-GOV

Pilot in Uniform steht bei KLM-Flugzeugtür auf Gangway bei Sonnenuntergang auf Rollfeld

Nachdem er bereits seinen letzten Linienflug auf einem Boeing 737 bei der KLM absolviert hatte, hat der König der Niederlande nun auch seine Tätigkeit im offiziellen Regierungsjet beendet – und damit den Abschied vom 737 endgültig vollzogen.

Letzter Einsatz im Regierungs-Boeing 737 BBJ1 (PH-GOV)

Bei der Maschine mit dem Kennzeichen PH-GOV handelt es sich um einen ab Werk als VIP-Flugzeug ausgerüsteten Boeing 737-700, offiziell als BBJ1 (Boeing Business Jet) bezeichnet. Das Flugzeug wird seit 2018 von der niederländischen Regierungsspitze genutzt – und König Willem-Alexander war der erste Pilot dieses Jets.

Der letzte Flug mit dem BBJ1 fand heute (07) statt: Unter dem Kommando seiner Majestät ging es von Venedig nach Amsterdam. Nach der Landung am Flughafen Schiphol erhielt Alexander als Anerkennung eine kleine Aufmerksamkeit für die 8 Jahre, in denen er den niederländischen „„Präsidenten“-737“ geflogen ist.

Abschied auch vom Boeing 737 im KLM-Liniendienst

Schon im vergangenen Monat hatte er sich von der kommerziellen Boeing-737-Flotte verabschiedet: Bei der KLM führte er seinen letzten Flug auf diesem Muster durch – und zwar auf der Variante 737-800.

Willem-Alexander und die Luftfahrt: Lizenzen, Muster und Einsätze

Die enge Verbindung von Willem-Alexander zur Fliegerei reicht zurück bis in die 1980er-Jahre. 1985 erwarb er die Privatpilotenlizenz; zwei Jahre später folgten weitere Flugberechtigungen. Während seiner Studienzeit absolvierte er zusätzliche theoretische Ausbildungen, die es ihm ermöglichten, in Kenia als freiwilliger Pilot für Organisationen mit Fokus auf medizinische Hilfe und Umweltschutz tätig zu sein – darunter AMREF sowie der kenianische Wildtierdienst.

1989 erhielt der damalige Prinz die Qualifikation, grosse mehrmotorige Flugzeuge zu fliegen. Später, 1994, überreichte ihm sein Vater Prinz Bernhard das militärische Flugabzeichen für grosse Luftfahrzeuge. Seit 2001 besitzt der König die Airline Transport Pilot Licence (PLA/ATPL), eine der höchsten Qualifikationen in der zivilen Luftfahrt. Darüber hinaus ist Alexander auf die Cessna C208 Caravan sowie den militärischen Transporter C-130 Hércules eingewiesen.

KLM-Gastpilot – unbezahlt, aber regelmässig

Um seine Flugstunden laufend zu halten, fliegt Willem-Alexander seit Jahren als Gastpilot der KLM – in einer nicht vergüteten Funktion. Bis Mitte 2017 war er dabei sowohl im früheren Regierungsflugzeug mit dem Kennzeichen PH-KBX als auch auf Fokker 70 aus der regulären Flotte der KLM Cityhopper im Einsatz.

Noch 2017 begann der Monarch die operative Umschulung auf die Boeing 737 und erhielt im Juni desselben Jahres die entsprechende Zertifizierung. Nach Angaben der niederländischen Regierung fiel die Entscheidung für den Wechsel auf dieses Muster bereits, bevor das Verfahren zur Ablösung des offiziellen Regierungsflugzeugs überhaupt gestartet wurde.

Die KLM Cityhopper stellte den Betrieb der Fokker 70 Ende 2017 ein. In derselben Phase bestätigte die niederländische Regierung die Wahl eines Boeing 737 Business Jet als neues offizielles Flugzeug des Landes.

Warum er künftig nicht zwischen Boeing 737 und Airbus A320neo wechselt

Da die KLM die 737 nun ausflottet, wird Alexander beide Flugzeuge nicht mehr fliegen – selbst wenn die Regierung den BBJ weiterhin betreibt und er rechtlich nicht daran gehindert wäre, zusätzlich zu Boeing auch Jets der Airbus-A320neo-Familie zu fliegen.

Ausschlaggebend ist die Betriebssicherheit: Weil sich die Muster deutlich unterscheiden und unterschiedlichen fliegerischen Philosophien folgen, gilt es als nicht empfehlenswert, im Wechsel beide Flugzeuge zu betreiben. Das könne im ungünstigen Fall zu Verwechslungen bei Verfahren führen – etwas, das sich bei manchen Unfällen bereits als tödlich erwiesen hat.

Damit wird der König der Niederlande künftig nur noch auf KLM-Linienflügen im Cockpit zu sehen sein: Er bleibt seiner Leidenschaft für das Fliegen treu und versteht dies zugleich als Dienst am Land – zumal er für seine Tätigkeit bei der Airline kein Gehalt erhält.

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