Im Mittelpunkt stehen der Vorwurf einer möglichen Unvereinbarkeit mit dem kommunalen Masterplan (PDM) sowie das Vorhandensein archäologischer Fundstellen von öffentlichem Interesse. Während weiterhin auf eine Gerichtsentscheidung gewartet wird, zeigt der Betreiber zunehmend Ungeduld.
Seit genau drei Jahren liegt das Vorhaben für den Bau eines Windparks in der Serra de Santa Comba bei Mirandela auf Eis. Auslöser war eine verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage der Staatsanwaltschaft gegen die erteilte Genehmigung für die Errichtung von sechs Windenergieanlagen – fünf in der Gemeinde Lamas de Orelhão und eine in der Gemeinde Passos.
Begründet wurde der Schritt vom Zentralen Departement für Staatsschutz/Prozessführung sowie für kollektive und diffuse Interessen unter anderem mit einer behaupteten „Unvereinbarkeit“ mit den im PDM geltenden Regeln zur Flächennutzung. Konkret verwies die Behörde darauf, dass das Gebiet Teil der kommunalen ökologischen Struktur sei und zudem archäologische Stätten von öffentlichem Interesse existierten, die sich in einem Verfahren zur Einstufung als Kulturgut befänden.
Investition von 30 Millionen
Die Klage hat aufschiebende Wirkung: Solange kein Gerichtsurteil vorliegt, dürfen die Bauarbeiten nicht beginnen. Damit bleibt seit drei Jahren ein privates Investitionsvolumen von geschätzt 30 Millionen Euro blockiert.
Geplant sind die Anlagen auf einem Gebirgszug, von dem Archäologen sagen, er weise die höchste Konzentration an Felsmalerei auf der Iberischen Halbinsel auf. Die Darstellungen sollen über 7.000 Jahre alt sein und sich über die Gemeinden Mirandela (Distrikt Bragança) und Valpaços (Distrikt Vila Real) erstrecken.
Vieira de Castro aus der Geschäftsführung von P4, dem Unternehmen hinter dem Projekt, kann die Langsamkeit der Justiz nicht nachvollziehen. „Man wundert sich sehr über den Sócrates-Fall, aber sehen Sie: Das ist nicht anders, das ist für alle gleich“, spottet er. „Wir warten weiter, aber das verursacht einen enormen Schaden, weil wir bereits rund drei Millionen Euro ausgegeben haben und zum Glück die Anschaffung der Türme noch nicht unterschrieben hatten – sonst läge der Schaden bei mehr als 30 Millionen, das wäre eine Katastrophe“, sagt er.
Trotz der Verzögerung und der bereits getätigten Ausgaben betont Vieira de Castro, dass P4 nicht aufgeben werde. Er ist überzeugt, dass das Projekt am Ende nicht gestoppt wird, weil man „das gesamte gesetzliche Verfahren eingehalten“ habe und daran „keinen Zweifel“ sehe.
Sollte das Urteil jedoch anders ausfallen, „müssen sie uns die 500.000 Euro zurückzahlen, die wir damals bei Erteilung der Baugenehmigung an die Kommune vorab überwiesen haben“, erklärt er.
Im Jahr 2023 beantwortete die Stadt Mirandela die vom Gericht angeforderten Fragen und argumentierte, die Stadtspitze habe bei der Erteilung der Baugenehmigung lediglich die gesetzlichen Vorgaben befolgt. Der Betreiber habe sämtliche in solchen Verfahren erforderlichen Stellungnahmen staatlicher Stellen vorgelegt. Der stellvertretende Bürgermeister Orlando Pires versichert, seitdem habe es „keinerlei Informationen über das Verfahren“ gegeben.
Unterdessen bat die Zeitung JN die Staatsanwaltschaft um einen aktuellen Stand, erhielt bislang jedoch keine Antwort.
Ein heiliger Berg
Ein zentraler Kritikpunkt aus der Wissenschaft richtet sich gegen die Umweltverträglichkeitsstudie, auf die sich der Betreiber stützt. Diese sei „veraltet“, weil sie den Erkenntnisstand nur bis 2014 abbilde und später entdeckte neue Felsmalereien nicht berücksichtige.
Die Internationale Föderation für Felskunst erklärte, es handle sich um einen echten „heiligen Berg“ und um eines der archäologisch „wichtigsten Gebiete der Iberischen Halbinsel, Europas und der Welt“.
Ausgleichszahlungen
Der Vertrag mit dem Betreiber sieht vor, dass der Kommune als Ausgleich für den Bau des Windparks 1,5 Millionen Euro zustehen. 500.000 Euro wurden bereits bei Ausstellung der Baugenehmigung im Jahr 2022 ausgezahlt. Zusätzlich sollen 2,5 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aus der Energieproduktion an die Stadt fließen.
Weitere 0,5 % sind für die Baldios-Kommissionen (Verwaltungen von Gemeinschaftsflächen) der Gemeinden Lamas de Orelhão und Passos vorgesehen – dort, wo die Windenergieanlagen errichtet werden sollen.
Chronologie
2008
Per Erlass des Ministers für Wirtschaft und Innovation wurde die öffentliche Ausschreibung zur Errichtung des Windparks gestartet. Elf Jahre später erhielt der Betreiber von der Generaldirektion für Energie und Geologie die Produktionslizenz.
2022
Die Stadt Mirandela erteilte nach Stellungnahmen mehrerer externer Stellen die Baugenehmigung für den Windpark. Im Oktober wurde im Amtsblatt der Beginn des Verfahrens zur Einstufung der Serra de Santa Comba als Stätte von öffentlichem Interesse veröffentlicht.
2023
Die Gemeindeversammlung von Mirandela verabschiedete eine Empfehlung, wonach die verschiedenen staatlichen Stellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind, ihre Stellungnahmen erneut prüfen sollten. Im April wurde das Projekt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ausgesetzt.
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