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Darf man Radfahrer bei durchgezogener Linie in Portugal überholen?

Zwei Radfahrer auf einer Landstraße, ein Auto fährt langsam hinterher, umgeben von Bäumen und Natur.

Der Alltag auf der Straße zeigt: Das Miteinander von Autofahrern und Radfahrern ist nicht immer unkompliziert. Manchmal sind sich beide Seiten sogar einig, wie eine Situation am besten gelöst wird – und scheitern dann an den rechtlichen Vorgaben bei einem scheinbar simplen Überholmanöver.

Die typische Verkehrssituation: Radfahrer vor Ihnen

Fast jeder kennt den Moment: Sie fahren auf einer Landstraße, vor Ihnen sind Radfahrer unterwegs. Sie wollen überholen – und denken dabei an den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m. Genau dann fällt Ihnen auf, dass eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) markiert ist. Was gilt in diesem Fall?

Gibt es in der portugiesischen Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme, die es erlaubt, zum Überholen von Radfahrern die durchgezogene Linie zu überfahren, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?

Was sagt die portugiesische Straßenverkehrsordnung?

Artikel 146.º der portugiesischen Straßenverkehrsordnung, Buchstabe „o“, ist an dieser Stelle eindeutig: „Das Überfahren oder Befahren unter Missachtung einer durchgehenden Längslinie, die Fahrtrichtungen trennt, oder einer Mischlinie mit derselben Bedeutung“ ist eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Zusätzlich wird in Artikel 38.º, Absatz 2, Buchstabe „e“, festgehalten: „Beim Überholen von Fahrrädern oder beim Vorbeifahren an Fußgängern, die auf dem Seitenstreifen gehen oder sich dort befinden, ist ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und die Geschwindigkeit zu verringern“.

Das bedeutet: Wenn es zum Überholen eines Radfahrers kommt, die Straße aber eine durchgezogene Linie hat und innerhalb desselben Fahrstreifens nicht genug Raum für 1,5 m Seitenabstand bleibt, ist das Warten die richtige – und rechtlich saubere – Entscheidung.

Auch wenn es Situationen gibt, in denen der gesunde Menschenverstand (auf beiden Seiten) für ein Überholen spricht – etwa an einem steilen Anstieg, an dem der Radfahrer deutlich langsamer wird – gilt: Es gibt keine Ausnahmen. Eine durchgezogene Linie zu überfahren bleibt verboten.

Konsequenzen: Bußgeld und Punkte

Weil es sich um eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit handelt, kann der Fahrer mit einem Bußgeld von 120 Euro bis 600 Euro belegt werden. Außerdem können ihm vier Punkte vom Führerscheinpunktestand abgezogen werden.

Es gibt Ausnahmen – aber nicht in Portugal

Im Nachbarland Spanien gilt ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Fahrrädern. Dort ist es jedoch erlaubt, für dieses Manöver die durchgezogene Linie zu überfahren, sofern dadurch keinerlei Gefahr entsteht – weder für den Autofahrer noch für den Radfahrer.

Vor diesem Hintergrund hat der Portugiesische Radsportverband bereits einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 38.º (unter anderem) eingebracht, auf den oben Bezug genommen wurde.


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